


Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Aschaffenburg ist die Gesellschaft für Mukopolysaccharidosen e. V. für die Jahre ab 2006 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil die Arbeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dient. Der bislang letztgültige Bescheid wurde am 7. September 2009 ausgestellt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen zu Dokumentationszwecken, für die Bearbeitung von Förderanträgen u. a. gern eine Kopie dieses Freistellungsbescheids zu.